7. Qualifikationen in der HV-Technik

Die Berufsgenossenschaft fordert für die Ausführung von Arbeiten am Fahrzeug mit HV-Systemen, dass diese Arbeiten nur von Mitarbeitern durchgeführt werden, die eine ausreichende Fachkunde für diese Arbeiten besitzen.

Daneben dürfen selbst einfache Tätigkeiten, wie z.B. Öl- oder Radwechsel und der Kundendienst an Hochvolt-Fahrzeugen, nur von Personen durchgeführt werden, die von zertifizierten Hochvolt-Fachkundigen „sensibilisiert“ wurden.

Bezogen auf Lehrer beruflicher Schulen, die im Berufsfeld Fahrzeugtechnik unterrichten, hat diese Regelung die Folge, dass je nach vorhandener Qualifikation eine Zusatzqualifizierung notwendig ist, um einer aktiven, kontinuierlichen und präventiven Erfüllung der Sorgfaltspflicht nachzukommen, dieser im angemessenen Umfang Rechnung zu tragen und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu beachten. Dies erscheint umso notwendiger, als die nächste Fahrzeuggeneration – also auch die Schulungsfahrzeuge – wohl durchgehend mit Hochvolt-Technologie bestückt sein wird, sei es als Hybrid- oder auch als Elektrofahrzeug.  Darüber hinaus gelten weitere Vorschriften und Bestimmungen, die fachliche Anforderungen an Personen stellen, die elektrotechnische Arbeiten am Kraftfahrzeug ausführen.

In der BGI/GUV-I 8686 werden zwei Qualifizierungspfade unterschieden. Zum einen die „Qualifizierung für Arbeiten in Entwicklung und Fertigung“ und zum anderen die „Qualifizierung für Arbeiten an Serienfahrzeugen“.

Berufsgenossenschftliche Schriften

weitere Vorschriften

BGI/GUV-I